Professioneller Häuslicher Pflegedienst in Pausa und Umgebung

Behandlungspflege (SGB V) nach ärztlicher Anordnung

Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Leistungen, die der verordnende Arzt an uns als Pflegedienst delegiert. Durch unsere qualifizierten Pflegefachkräfte werden die Leistungen erbracht.


Die zuständige Krankenkasse stellt Ihnen als Patient für diese Leistung eine Zuzahlungsgebühr in Rechnung, sofern Sie nicht von einer Zuzahlung befreit sind. Der Pflegedienst verlangt für diese Leistung kein Entgelt, sofern diese von der Krankenkasse gezahlt wird. Zu den medizinischen Leistungen gehören unter anderem:

  • Jennifer Jüchser Häuslicher Pflegedienst Christine Fleischer-Pausa-005

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  • Wundversorgung
  • Medikamentengabe und -besorgung
  • Katheterpflege und -wechsel
  • Einläufe
  • Blutzucker- und Blutdruckmessung
  • Kompressionsversorgung
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Parenterale Ernährung bei liegenden Venenkatheter oder Port PEG-Versorgung
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Häusliche Pflegeleistungen nach SGB XI auf Kassenleistung

– auch auf Privatleistung möglich

  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden
  • Mobilisation und Bewegung
  • Inkontinenzversorgung
  • Prophylaktische Maßnahmen 
  • Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
  • Umfassende Beobachtung des Allgemeinzustandes

Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach der Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und anhand dessen die Höhe des Pflegegeldes festgelegt. Da das Pflegegeld meist den kompletten Pflegebedarf nicht abdeckt, ist oft eine private Zuzahlung notwendig.

Wir beraten Sie gern zu den Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes.

Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI

– auch auf Privatleistung möglich

  • Individuelle Betreuungsangebote nach Wunsch der Klienten (Gedächtnistraining, Spaziergänge, Gymnastik etc.)
  • Hierfür stehen in unseren Team Ergotherapeuten und Heilerziehungspfleger zur Verfügung.
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Friseur, Einkauf etc. 
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten und der Freizeitgestaltung
  • Behördengänge 
  • Sicherheitsbesuche

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Die Pflegekasse stellt für diese Leistung monatlich 125 € zur Verfügung, welche von allen Patienten mit Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann. Der Betrag muss nicht monatlich ausgeschöpft werden. Er kann übers Jahr angesammelt werden und bis ins darauffolgende Halbjahr mitgenommen werden. 

  • Jennifer Jüchser Häuslicher Pflegedienst Christine Fleischer-Pausa-005

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Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  •  Reinigen der Wohnräume
  • Wäscheservice
  •  Müllentsorgung
  •  Zimmerpflanzen gießen
  •  Essen auf Rädern

Pflegeberatungen § 37 SGB XI

Angehörige, die ohne Pflegedienst ihre Liebsten versorgen, sind verpflichtet, in vorgegebenen Abständen ihre Pflege von einem Pflegedienst begutachten zu lassen. Dieser Besuch dient der Beratung und Beantwortung aller Fragen, die im Rahmen einer privaten Pflege aufkommen können.


  •  Pflegegrad 1-3: halbjähriger Beratungsbesuch
  •  Pflegegrad 4-5: vierteljährlicher Beratungsbesuch


Wir erfüllen Ihre Wünsche und begleiten Sie gern.

  • Jennifer Jüchser Häuslicher Pflegedienst Christine Fleischer-Pausa-005

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Weitere Leistungen des Pflegedienstes

 Verhinderungspflege

Bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen stundenweise oder nach Leistungskomplex je nach Wunsch des Patienten

Sterbebegleitung

Sterbenden und ihren Angehörigen sind wir nahe und begleiten Sie auf ihrem Weg.

Vermittlungsleistungen 

Wir vermitteln Fußpflege, Friseure, Sanitätshäuser, Physiotherapien, Ergotherapien, Notruf mit den Johannitern u.v.m

Hilfestellung bei der Beantragung von ...

  • Pflegegrad / Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Widersprüchen

Und vieles mehr ...

Sollten Sie Fragen zu den Leistungen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.

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