Professioneller Häuslicher Pflegedienst in Pausa und Umgebung
Behandlungspflege (SGB V)
nach ärztlicher Anordnung
Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Leistungen, die der verordnende Arzt an uns als Pflegedienst delegiert. Durch unsere qualifizierten Pflegefachkräfte werden die Leistungen erbracht.
Die zuständige Krankenkasse stellt Ihnen als Patient für diese Leistung eine Zuzahlungsgebühr in Rechnung, sofern Sie nicht von einer Zuzahlung befreit sind. Der Pflegedienst verlangt für diese Leistung kein Entgelt, sofern diese von der Krankenkasse gezahlt wird. Zu den medizinischen Leistungen gehören unter anderem:
- Wundversorgung
- Medikamentengabe und -besorgung
- Katheterpflege und -wechsel
- Einläufe
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Kompressionsversorgung
- Injektionen
- Infusionen
- Parenterale Ernährung bei liegenden Venenkatheter oder Port PEG-Versorgung
Häusliche Pflegeleistungen nach SGB XI auf Kassenleistung
– auch auf Privatleistung möglich
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden
- Mobilisation und Bewegung
- Inkontinenzversorgung
- Prophylaktische Maßnahmen
- Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
- Umfassende Beobachtung des Allgemeinzustandes
Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach der Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und anhand dessen die Höhe des Pflegegeldes festgelegt. Da das Pflegegeld meist den kompletten Pflegebedarf nicht abdeckt, ist oft eine private Zuzahlung notwendig.
Wir beraten Sie gern zu den Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung. Des Weiteren helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie beim Besuch des Medizinischen Dienstes.
Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI
– auch auf Privatleistung möglich
- Individuelle Betreuungsangebote nach Wunsch der Klienten (Gedächtnistraining, Spaziergänge, Gymnastik etc.)
- Hierfür stehen in unseren Team Ergotherapeuten und Heilerziehungspfleger zur Verfügung.
- Begleitung zu Arztbesuchen, Friseur, Einkauf etc.
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten und der Freizeitgestaltung
- Behördengänge
- Sicherheitsbesuche
Die Pflegekasse stellt für diese Leistung monatlich 125 € zur Verfügung, welche von allen Patienten mit Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann. Der Betrag muss nicht monatlich ausgeschöpft werden. Er kann übers Jahr angesammelt werden und bis ins darauffolgende Halbjahr mitgenommen werden.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Reinigen der Wohnräume
- Wäscheservice
- Müllentsorgung
- Zimmerpflanzen gießen
- Essen auf Rädern
Pflegeberatungen § 37 SGB XI
Angehörige, die ohne Pflegedienst ihre Liebsten versorgen, sind verpflichtet, in vorgegebenen Abständen ihre Pflege von einem Pflegedienst begutachten zu lassen. Dieser Besuch dient der Beratung und Beantwortung aller Fragen, die im Rahmen einer privaten Pflege aufkommen können.
- Pflegegrad 1-3: halbjähriger Beratungsbesuch
- Pflegegrad 4-5: vierteljährlicher Beratungsbesuch
Wir erfüllen Ihre Wünsche und begleiten Sie gern.
Weitere Leistungen des Pflegedienstes
Verhinderungspflege
Bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen stundenweise oder nach Leistungskomplex je nach Wunsch des Patienten
Sterbebegleitung
Sterbenden und ihren Angehörigen sind wir nahe und begleiten Sie auf ihrem Weg.
Vermittlungsleistungen
Wir vermitteln Fußpflege, Friseure, Sanitätshäuser, Physiotherapien, Ergotherapien, Notruf mit den Johannitern u.v.m
Hilfestellung bei der Beantragung von ...
- Pflegegrad / Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel
- Widersprüchen
Und vieles mehr ...
Sollten Sie Fragen zu den Leistungen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.